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Hanse-Merkur-Reiseversicherung AG

Ihre Krankenversicherung während aller GLCT Kurse

Während unserer GLCT Kurse in Deutschland müssen alle Studenten krankenversichert sein. Unser Kooperationspartner Hanse Merkur Reiseversicherung AG bietet verschiedene Versicherungen an. Nachfolgend werden Ihnen einige Versicherungen vorgestellt.

 

Studenten können zwischen zwei Versicherungstarifen wählen:


1. "Young Travel Incoming"

 

Um den Versicherungsvertrag abzuschließen nutzen Sie bitte folgenden Link:

 

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=277&adnr=4217592&locale=de_DE&wt=POPUP

 

Wichtige Informationen über "Young Travel Incoming":

 

  • Geeignet als Versicherungsschutz für Personen bis zum 35 Geburtstag 

  • Travel Health Insurance und die non-health travel insurances (Accident Insurance and Liability Insurance) sind gesetzlich unabhängige Verträge 

  • Der Vertrag kommt für die gesamte Dauer des Studiums zustande 

  • Die Versicherung gilt nur während des Aufenthaltes in Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die versicherte Person während einer temporären Reise auch weltweit außerhalb von Deutschland und dem Heimatland

  • Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf 14 Tage pro Reise bei Reisen in die USA oder nach Kanada 

  • Der qualifizierende Zeitraum gilt nicht wenn der Antrag innerhalb von 31 Tagen nach der Ankunft gestellt wurde 

  • Der Ankunftstag muss nachweisbar sein, wenn wir es fordern 

  • Der qualifizierende Zeitraum gilt auch nicht für Unfälle und Hilfe von Ärzten um akute Gefahren für das Leben der versicherten Person zu vermeiden. 

  • Eine vergleichbare und bereits bestehende Versicherung, bei der nachgewiesen werden kann, dass die Antragsstellung ohne Lücken bis zum Inkrafttreten des Vertrages gemacht wurde, kann innerhalb der allgemeinen Qualifizierungsperiode aufgerechnet werden 

  • Die exkludierten Nutzenvorteile nach Sektion III., 3. (Limitation of the payment obligation) sind weiterhin ohne Grenzen exkludiert

  • Die Erweiterung einer Versicherung ist möglich– sofern die Antragsstellung für eine Erweiterung beim Versicherungsgeber/Agent vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages eintrifft und die maximale Versicherungsdauer von 5 Jahren noch nicht erreicht ist.  – und der Versicherungsschutz exsistiert dann nur für den Fall einer neuen Versicherung seit dem Datum der Antragsstellung für die Versicherungserweiterung.  Jede Versicherung muss direkt nach dem Versicherungsende der vorherigen Versicherung beginnen.

 

2. "AG 365"

 

Dies ist ein Tarif für Studenten, die bis maximal 365 Tage in Deutschland oder der EU studieren wollen.

 

Um den Versicherungsvertrag abzuschließen nutzen Sie bitte folgenden Link:

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=279&adnr=4217592&locale=de_DE&wt=POPUP

Wer kann den "AG 365" Versicherungstarif nutzen?

  • Maximales Alter: 75 Jahre

  • Maximaler Aufenthalt in Deutschland oder in der EU: 365 Tage

  • Optional wählbar: Haftpflicht- und Unfallversicherung

3. "AGL"

 

Dies ist ein Tarif für Menschen älter als 35 Jahre, die länger als 365 Tage in Deutschland oder in der EU bleiben wollen.

Bitte nutzen Sie folgenden Link, um den Versicherungsvertrag "AGL" abzuschließen:

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=280&adnr=4217592&locale=de_DE&wt=POPUP

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